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Theis: „Lafontaines Äußerung im WDR grenzt an Volksverhetzung“

JU Saar: Lafontaine ruft zur Gewalt gegen Menschen auf! "Wenn die französischen Arbeiter sauer sind, dann sperren sie Manager mal ein. Ich würde mir das hier auch mal wünschen. ", so Oskar Lafontaine laut Agence France Presse im WDR-Hörfunk. Das StGB definiert Volksverhetzung in § 130 I Nr. 1 StGB wie folgt: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Lafontaine spielt zurzeit mit voller Absicht mit dem Feuer, um den sozialen Frieden in der Bundesrepublik nachhaltig zu gefährden. Dabei schreckt er sogar nicht mehr davor zurück, zur Gewalt gegen Menschen aufzurufen.

Theis: „Lafontaines Äußerung im WDR-Hörfunk grenzt an Volksverhetzung. Wer sich das Einsperren von Managern wünscht, der fordert andere zur Freiheitsberaubung gegenüber einer bestimmten Personengruppe auf. Wer das im Zusammenhang mit der Diskussion um soziale Unruhen tut, der legt es darauf an, Öl ins Feuer der Diskussion zu gießen. Damit gefährdet Lafontaine den sozialen Frieden in Deutschland.“

JU-Vorsitzender, Roland Theis, dazu: „Wir dürfen es nicht soweit kommen lassen, dass Gewalt wieder ein Mittel der politischen Auseinandersetzung wird. Lafontaine hat mit dieser Äußerung wieder einmal gezeigt, dass er ein politischer Amokläufer ist und für öffentliche Ämter nicht mehr taugt! Der Strafrahmen der Volksverhetzung beginnt bei 3 Monaten. Wer jedoch Lafontaine wählt, der muss mit 5 Jahren für das ganze Land rechnen!“.

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